Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis zu dieser Seite
Muster ohne Rechtswirkung. Diese Bedingungen gehören zu einem erfundenen Unternehmen und ersetzen keine anwaltlich geprüften Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zwischen der SPRACHKONTOR Übersetzungsdienst GmbH und ihren Auftraggebern, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind vierzehn Tage bindend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande, spätestens mit Beginn der Ausführung. Der im Angebot genannte Preis ist ein Festpreis; nachträgliche Erhöhungen sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber den Umfang nicht ändert.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt lesbare Vorlagen bereit und teilt auf Nachfrage Fachbegriffe, Namensschreibweisen und den Verwendungszweck mit. Unterbleibt dies, gehen daraus folgende Mängel nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 4 Lieferung und Verzug
Liefertermine sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Ausfall der Datenverbindung und Krankheit der eingesetzten Person berechtigen zur angemessenen Verlängerung; der Auftraggeber wird unverzüglich unterrichtet.
§ 5 Mängel
Mängel sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Stellen anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung. Stilistische Vorlieben und die Änderung von Fachbegriffen ohne vorherige Vorgabe sind keine Mängel.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot, hilfsweise nach der jeweils gültigen Preisliste. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen über 1.500 € kann eine Anzahlung von 30 Prozent verlangt werden.
§ 7 Absage von Dolmetschterminen
Bis sieben Tage vor dem Termin ist die Absage kostenfrei. Danach werden 50 Prozent, ab 48 Stunden vor Beginn 100 Prozent des vereinbarten Honorars fällig. Bereits entstandene Reisekosten sind stets zu erstatten.
§ 8 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich und alle eingesetzten Personen zur Verschwiegenheit über sämtliche im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen. Diese Pflicht besteht über das Ende des Auftrags hinaus fort.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Hannover.