Beglaubigte Übersetzung
Für Ämter, Gerichte, Hochschulen und Versicherungen. Die Übersetzung fertigt eine in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin an, bestätigt sie mit Stempel und Unterschrift und verbindet sie fest mit dem Ausgangstext. Diese Bestätigung gilt bundesweit.
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Scheidungsurteile
- Schul- und Hochschulzeugnisse samt Fächerübersicht
- Führerscheine, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen
- Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten
- Ärztliche Atteste und Berichte für Versicherung und Amt
Brauchen wir das Original?
Meist nicht — ein sauberer Scan genügt. Nur wenn die empfangende Stelle den Vermerk „Das Original lag vor“ verlangt, brauchen wir das Papier für zehn Minuten im Kontor.




