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Beglaubigte Übersetzung noch diese Woche? 0511 470 62 80 — Angebot in drei Stunden
SPRACHKONTOR

Häufig gestellte Fragen

Das, was am Telefon am häufigsten kommt — in vier Gruppen sortiert. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an: 0511 470 62 80.

Beglaubigung & Anerkennung

Wird Ihre Beglaubigung von jedem Amt anerkannt?

Ja. Unsere Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer nach § 189 GVG an. Die Bestätigung gilt bundesweit bei Standesämtern, Ausländerbehörden, Gerichten, Hochschulen und Versicherungen.

Im Ausland kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation verlangt werden — das hängt am Zielland, nicht an uns. Wir prüfen das vorab mit.

Müssen die Originale bei Ihnen vorliegen?

In den meisten Fällen nicht, ein sauberer Scan genügt. Nur wenn die empfangende Stelle den Vermerk „Das Original lag vor“ verlangt, brauchen wir das Papier kurz in der Hand. Dafür reicht ein Termin von zehn Minuten im Kontor, das Dokument bleibt bei Ihnen.

Arbeiten Sie nach einer Norm?

Wir arbeiten nach DIN EN ISO 17100. Das bedeutet vor allem zweierlei: Übersetzt wird in die Muttersprache, und jeder Text wird von einer zweiten qualifizierten Person vollständig gegengelesen. Beides ist bei uns nicht buchbar, sondern Standard.

Beanstandungen bearbeiten wir auf unsere Kosten. Wenn eine Behörde eine Fassung zurückweist, weil wir einen Fehler gemacht haben, korrigieren und liefern wir neu, ohne Berechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?

Die Apostille ist die vereinfachte Form. Sie genügt zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 und wird in Niedersachsen vom Landgericht oder vom Regierungspräsidium erteilt.

Für Staaten außerhalb des Übereinkommens braucht es die Legalisation: erst die Überbeglaubigung in Deutschland, dann die Bestätigung durch die Botschaft des Ziellandes. Das dauert länger und kostet mehr — wir übernehmen beide Wege.

Preise & Zeiten

Was kostet eine Übersetzung genau?

Urkunden rechnen wir pro Dokument ab, ab 39 €. Fließtext rechnen wir nach Normzeilen zu 55 Anschlägen, ab 1,25 € je Zeile. Den Endpreis nennen wir vor Beginn, er ändert sich danach nicht mehr. Die vollständige Aufstellung steht unter Preise.

Wie schnell kann ein Dokument fertig sein?

Eine einzelne Urkunde bekommen Sie am selben Tag zurück, wenn der Auftrag vormittags vorliegt. Fließtext schaffen wir ab 24 Stunden, je nach Umfang und Fachgebiet. Für seltene Sprachen und für Apostillen planen Sie bitte mehr Zeit ein.

Berechnen Sie einen Mindestbetrag?

Ja, 39 € netto. Auch eine halbe Seite verursacht Aufwand für Bearbeitung, Gegenlesen und Beglaubigung. Ab dem dritten Dokument im selben Auftrag ziehen wir dafür 20 Prozent ab.

Wie kann ich bezahlen?

Privatkundschaft zahlt bei Abholung in bar oder per Karte, alternativ per Überweisung vor Versand. Firmen erhalten eine Monatsrechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Für Aufträge über 1.500 € bitten wir um eine Anzahlung von 30 Prozent.

Dolmetschen

Wie kurzfristig bekomme ich jemanden zum Termin?

Für Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch und Polnisch finden wir in Hannover meist innerhalb von 24 Stunden jemanden. Für seltene Sprachen und für Gerichtstermine planen Sie besser eine Woche ein. Videodolmetschen geht oft noch am selben Tag.

Brauche ich für eine Tagung zwei Dolmetscher?

Beim Simultandolmetschen ja, sobald die Veranstaltung länger als 45 Minuten dauert. Simultanes Zuhören und Sprechen lässt sich nicht länger auf gleichem Niveau halten; die beiden wechseln sich alle 20 bis 30 Minuten ab. Konsekutiv reicht eine Person.

Unterlagen & Datenschutz

Was passiert mit meinen Dokumenten nach dem Auftrag?

Wir bewahren die Übersetzung fünf Jahre auf, damit Sie günstig Ausfertigungen nachbestellen können. Auf Wunsch löschen wir früher — eine kurze E-Mail genügt. Papieroriginale geben wir immer zurück, wir behalten nichts.

Wie schützen Sie vertrauliche Inhalte?

Alle Mitarbeitenden und alle freien Kolleginnen sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auf Wunsch unterschreiben wir vorab Ihre eigene Vereinbarung. Für heikle Unterlagen schicken wir einen verschlüsselten Uploadlink statt E-Mail.

Setzen Sie maschinelle Übersetzung ein?

Nicht bei beglaubigten Urkunden und nicht bei vertraulichen Unterlagen. Bei großen technischen Beständen setzen wir sie nur ein, wenn Sie ausdrücklich zustimmen — und auch dann liest immer eine Fachübersetzerin den ganzen Text nach.

Fordern Sie die Preisauskunft an

Professionelle Bearbeitung jeder Anfrage — Angebot innerhalb von drei Stunden an Werktagen.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu.